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Die Ökolügen der Konzerne und der Politik

Quelle Kronenzeitung Sonntag- Ausgabe 18.02.2018

 

Und wer das Buch von Kathrin Hartmann gelesen hat, weiß von was hier der Journalist Mark Perry hier schreibt. Großartiger Artikel!

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Palmöle /FAQ zu MCPDs und Glycidyl-Fettsäureestern

FAQ zu MCPDs und Glycidyl-Fettsäureestern

Quelle AGES

Was sind 3-MCPD und 2-MCPD sowie Glycidyl-Fettsäureester?

Freies MCPD (3- und 2-Monochlorpropandiol) und deren Ester sowie Glycidyl-Fettsäureester gehören zu den Prozess-Kontaminanten, da diese Substanzen vor allem bei der Herstellung von pflanzlichen Fetten und Ölen entstehen: Pflanzliche Fette und Öle werden hoch erhitzt, damit unangenehme und bittere Geruchs- und Geschmacksstoffe entfernt werden (Raffination). Die dabei entstehenden MCPD-Fettsäureester (ab 150 °C) und Glycidyl-Fettsäureester (ab 200 °C) können somit in allen raffinierten pflanzlichen Fetten und Ölen und allen Lebensmitteln enthalten sein, denen diese Fette und Öle als Zutat zugegeben werden.

Neuere Erkenntnisse zeigen, dass sich 3-MCPDs auch bei der Verarbeitung von tierischen Lebensmitteln (Fisch, Fleisch) bilden können. Man findet sie auch in Lebensmitteln die getoastet, gegrillt, gebraten, frittiert oder geräuchert werden.

Welche gesundheitlichen Risiken gehen von diesen Substanzen aus?

MCPD (Monochlorpropandiaol):

  • 3-MCPD gilt als möglicherweise krebserregend für den Menschen. Der 2016 seitens der EFSA abgeleitete Gruppen TDI (tägliche duldbare Aufnahmemenge) für 3-MCPD und 3-MCPD Ester von 0,8 µg/kg Körpergewicht wurde 2018 revidiert und auf einen Gruppen-TDI von 2 µg/kg  pro Tag korrigiert.
  • Für 2-MCPD existiert bislang kein derartiger Grenzwert. Die Auswirkungen auf den Organismus sind nicht ausreichend untersucht.

Gycidyl-Fettsäureester:

  • Im Körper werden Glycidyl-Fettsäureester aufgespalten und Glycidol wird freigesetzt. Diese Substanz gilt als wahrscheinlich krebserregend und erbgutschädigend. Aufnahme über Lebensmittel sollte daher so gering wie möglich sein. Für diesen Stoff kann keine täglich duldbare Aufnahmemenge festgelegt werden, bei dem negativen Folgen für die menschliche Gesundheit auszuschließen sind.

In welchen Lebensmitteln kommen diese Substanzen vor?

Die aktuellste Zusammenstellung von Gehaltsdaten in Lebensmitteln findet sich in dem Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aus dem Jahr 2016. Dabei wurden insgesamt 7.175 Analysedaten zum Vorkommen dieser Stoffe in Lebensmitteln aus insgesamt 23 europäischen Mitgliedstaaten (2009 - 2015) erfasst.

Glycidyl-Fettsäureester und 3-MCPDs wurden in Speiseölen und Speisefetten nachgewiesen sowie in Lebensmitteln, die daraus hergestellt wurden, wie zum Beispiel Margarine, Back- und Konditoreiwaren, Brotaufstriche (Schokoladen-Aufstriche, Erdnussbutter), frittierte Produkte sowie verschiedene Snack-Produkte (bspw. Brezel, Kartoffel-Chips) sowie Säuglingsanfangs- und Folgenahrung. Die AGES hat im Februar 2017 Nuss-Nougat-Cremes für die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) untersucht.

Palmöl enthält vergleichsweise die höchsten Konzentrationen

Die höchsten Konzentrationen dieser Substanzen finden sich in Palmölen und Palmfetten, sie kommen jedoch auch in anderen Pflanzenölen und Pflanzenfetten vor (z. B.: Kokosöl/-fett, Walnussöl, Sonnenblumenöl, Sojabohnenöl, Rapsöl und Margarine). Laut EFSA enthält Palmfett/-öl mittlere Gehalte von 2.912 Mikrogramm pro Kilogramm Lebensmittel μg/kg) für 3-MCPD und 1.565 für 2-MCPD sowie 3.955 μg/kg für Glycidol. Für andere Öle wurden niedrigere mittlere Gehalte festgestellt: zwischen 48 und 608 μg/kg für 3-MCPD, zwischen 86 und 270 μg/kg für 2-MCPD und zwischen 15 und 650 μg/kg für Glycidol.

Gemäß EFSA werden Glycidyl-Fettsäureester aus Diacylglycerol (DAG) bei der Erhitzung von pflanzlichen Ölen auf Temperaturen über 200°C gebildet. Palmöl enthält hohe DAG Gehalte (4 - 12 %), daher wird mehr Glycidyl-Fettsäureester gebildet.

Welche Lebensmittel tragen zur Aufnahme bei?

Laut der EFSA Scientific Opinion aus dem Jahr 2016, in der eine Expositionsabschätzung der Prozesskontaminanten 2-MCPDs und deren Ester, 3-MCPDs und deren Ester  und Glycidylfettsäureester durchgeführt wurde, gibt es Anlass zu möglichen Gesundheitsbedenken für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder: diese jüngeren Altersgruppen nehmen durchschnittlich, bezogen auf ihr Körpergewicht, die größte Menge dieser Stoffe auf. Bei Jugendlichen und Erwachsenen besteht für Vielverzehrer (Personen mit überdurchschnittlich hohem Konsum) von Produkten die diese Substanzen enthalten Anlass zu möglichen Gesundheitsbedenken.

In der EFSA Scientific Opinion aus dem Jahr 2018 wurden die Daten der 3-MCPDs und deren Ester aus dem Jahr 2016 herangezogen und neu bewertet. Die Aufnahmemengen von 3-MCPD in Lebensmitteln werden für die Mehrzahl der Verbraucher als sicher angesehen; für Verbraucher in jüngeren Altersgruppen mit hoher Aufnahme (Vielverzehrer) gibt es hingegen potenzielle gesundheitliche Bedenken. Im schlimmsten Fall könnten Kleinkinder, die ausschließlich Säuglingsanfangsnahrung erhalten, die unbedenkliche Aufnahmemenge leicht überschreiten.

  • Säuglinge nehmen diese Stoffe über Säuglingsanfangs und –Folgenahrung zu sich. Denn raffinierte Öle/Fette sind Bestandteil von Säuglingsmilchnahrung.
  • Kinder bis 3 Jahren nehmen diese Stoffe über Pflanzenfette- und Öle, Kekse, Backwaren und Kuchen, Säuglingsmilchnahrung, frittierte oder geröstete Fleischwaren auf.
  • Kinder ab 3 Jahren nehmen diese Stoffe vor allem über Margarine, Backwaren und Kuchen auf. Weitere Quellen sind Pflanzenfette und –Öle, frittierte oder geröstete Fleischwaren sowie Schokoladen-Aufstriche.
  • Jugendliche/Erwachsene nehmen diese Stoffe über Margarine, Backwaren und Kuchen, sowie frittierte oder geröstete Fleischwaren und Schokoladen-Aufstriche auf.

Aktuelle Untersuchungsergebnisse: AGES Wissen Aktuell zu Säuglingsanfangs- und Folgenahrung auf Milchbasis, Endbericht der Schwerpunktaktion A-011-17

Was wird in Österreich getan?

Im Zuge von Greenpeace-Untersuchungen zu Palmöl in Lebensmitteln wurden amtliche Proben von jenen Produkten, die die höchsten Werte an MCPDs und Glycidyl-Fettsäureestern aufgewiesen hatten, gezogen und untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen und eine ebenfalls durchgeführte Risikobewertung ergaben, dass bei keinem Produkt lebensmittelrechtlichen Beanstandungsgründe vorliegen. Sämtliche Produkte sind somit uneingeschränkt verkehrsfähig.

Die AGES teilt jedoch die Ansicht der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA zu möglichen Gesundheitsbedenken für Kleinkinder und Kinder: Die täglich tolerierbare Aufnahmemenge einer Substanz – die Menge, die ein Mensch täglich ein Leben lang zu sich nehmen kann – ist immer abhängig vom Körpergewicht einer Person. Das bedeutet: Je kleiner und leichter ein Kind ist, desto weniger kann es von einem Lebensmittel essen, das MCPDs und Glycidyl-Fettsäureestern enthält. Bei Produkten, die einen hohen Anteil an belastetem Palmöl enthalten, wie z. B. Margarinen, Aufstriche oder Backerbsen, kann das dazu führen, dass Kleinkinder die täglich tolerierbare Aufnahmemenge an MCPDs und Glycidyl-Fettsäureestern schon bei einer Portion erreichen können. Aus diesem Grund sollten Kinder nicht täglich Lebensmittel mit einem hohen Palmölanteil essen.

Für die lebensmittelrechtliche Bewertung von Produkten müssen allerdings valide Verzehrsdaten aus bestimmten Bevölkerungsgruppen in Österreich herangezogen werden, wie sie z. B. im Österreichischen Ernährungsbericht erhoben wurden. Im Österreichischen Ernährungsbericht wurden Daten für Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren erhoben (für jüngere Kinder stehen valide Daten derzeit noch nicht zur Verfügung); diese werden daher auch für die lebensmittelrechtliche Beurteilung herangezogen. Aufgrund dieser Bewertung ergaben sich keine lebensmittelrechtlichen Beanstandungsgründe.

In Österreich werden derzeit weitere Maßnahmen angedacht, um die Situation zu verbessern:

Zum Thema Palmöl tagte bereits Anfang Oktober eine ExpertInnenrunde für sichere Lebensmittel (EXSIL), der u. a. VertreterInnen von NGOs, AGES und Behörden angehören. Die ExpertInnen kamen zu folgenden Empfehlungen:

  • Bei nationalen Monitoringaktionen sollen Margarine, Frittierfette, Süßwaren (insbesondere Kekse und gefüllte Schokoladen) und Trockensuppen besonders berücksichtigt werden.
  • Für im österreichischen Handel erhältliche raffinierte, sortenreine Pflanzenöle sollen validierte österreichische Daten zu den Gehalten an Glycidylester und 3-MCPD ermittelt werden.
  • Da für die lebensmittelrechtliche Bewertung von Produkten der durchschnittliche Verzehr in der österreichischen Bevölkerung herangezogen wird, sollte die Österreichische Nationale Ernährungskommission damit befasst werden, für Personengruppen mit einem besonders hohen Konsum, Empfehlungen auszuarbeiten.

Aus derzeitiger Sicht sind nationale Grenzwerte für Österreich nicht erforderlich, da auf EU-Ebene bereits eine Regelung für Glycidylester beschlossen wurde, sowie voraussichtlich bis Mitte 2018 eine europäische Regelung für 3-MCPD vorliegen wird.

Zum Thema Palmöl gab es ebenfalls Gespräche zwischen Gesundheitsministerium und Industrie. Die Notwendigkeit einer Reduktion der Gehalte von MCPDs und Glycidyl-Fettsäureestern stand dabei außer Frage. Von Seiten der Industrie wurden bereits Maßnahmen gesetzt: So wurden bereits Palmöl-Raffinerien umgerüstet und der Raffinationsprozess geändert. Mit weiteren Gesprächen mit allen Beteiligten Interessensgruppen ist in absehbarer Zeit zu rechnen.

Was können VerbraucherInnen tun?

  • Palmöl/Palmfett trägt für die meisten Menschen wesentlich zur Aufnahme dieser unerwünschten Stoffe bei, da es in vielen Lebensmitteln enthalten ist. Anhand der Zutatenliste ist ersichtlich welche Fette verwendet werden.
  • Frittierfette enthalten oft hohe Gehalte dieser Kontaminanten und aus diesem Grund wird empfohlen möglichst selten frittierte Lebensmittel wie Pommes frites, Schnitzel usw. zu verzehren.
  • Selber kochen mit frischen Zutaten, da viele industriell hergestellte Lebensmittel Palmöl enthalten (insbesondere Schokolade-Aufstriche, Kekse, Backwaren, Kuchen, Margarine, frittierte und gebackene Produkte)

Wie sollen sich Eltern verhalten, deren Kinder nicht gestillt werden und ihre Säuglinge mit industriell gefertigter Säuglingsmilchnahrung ernähren?

Wenn nicht gestillt wird, gibt es für die Ernährung von Säuglingen keine Alternative zu industriell gefertigter Säuglingsmilchnahrung. Eltern wird empfohlen, ihre Säuglinge wie bisher mit den speziell für sie hergestellten Produkten zu ernähren, weil diese Produkte für den Säugling lebenswichtige Nährstoffe in der richtigen Zusammensetzung enthalten.

Was wird zur Verringerung dieser Substanzen getan?

Die Ergebnisse der EFSA Studie zeigen, dass die Gehalte an Glycidyl-Fettsäureestern in Palmfett/-öl zwischen 2010 und 2015 von den Herstellern um die Hälfte reduziert wurden. Die Belastung der VerbraucherInnen durch Glycidyl-Fettsäureester in Lebensmittel wurde damit bereits erheblich reduziert. Der Gehalt an 3-MCPD und dessen Fettsäureestern in Pflanzenölen hat sich in den vergangenen fünf Jahren kaum verändert.

Die Europäische Kommission wird noch heuer (2017) Höchstgehalte für Glycidyl-Fettsäureester in pflanzlichen Fetten und Ölen sowie für Säuglingsanfangsnahrung und Folgemilch festsetzen. Der Entwurf für die geplanten Höchstgehalte sieht folgende Werte vor:

 
Greenpeacetests mit Palmprodukten

http://www.greenpeace.org/austria/de/presse/presseaussendungen/Greenpeace-Test-Gesundheitsgefahr-durch-Palmol-in-Lebensmitteln/

 
11/2017 Nachhaltiges Palmöl – Leider Fehlanzeige

Palmöl ist heute nicht nur sprichwörtlich in aller Munde: In immer mehr verarbeiteten Lebensmitteln, aber auch in Kosmetika, steckt das billige Öl.

Bio-Palmöl ist nicht unbedingt besser

Der größte Unterschied zwischen konventionellem und Bio-Palmöl besteht darin, dass für Bio-Palmöl keine synthetischen Dünger und Pestizide eingesetzt werden dürfen, die das Wasser und die Böden belasten. Gedüngt wird auf Bio-Plantagen mit Kompost und natürlichen Mineralien. Der Boden ist permanent bewachsen – so wird er vor Erosion geschützt und seine Fruchtbarkeit erhalten (Gründüngung). Unkraut wird manuell entfernt, Schädlinge werden mit natürlichen Mitteln bekämpft, etwa durch den Einsatz von Nützlingen.

Allerdings entstehen auch bei der Raffination von Bio-Palmöl die wahrscheinlich krebserregenden Glycidyl-Festsäureester/Glycidol und das möglicherweise krebserregende 3-Monochlorpropandiol.

Allerdings werden mit Bio-Palmöl nicht nur Umwelt, sondern auch die Arbeiter vor gefährlichen Chemikalien geschützt. Palmöl, das in Europa als „Bio“ verkauft wird, muss die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung erfüllen. Derzeit hat es allerdings lediglich einen Marktanteil von weniger als einem Prozent. Das meiste Bio-Palmöl wird für Lebensmittel verwendet, ein kleiner Teil auch in Naturkosmetik und natürlichen Reinigungsmitteln.

Bio-Palmöl kommt, anders als das herkömmliche Palmöl, nicht aus dem Hauptbaugebieten Indonesien und Malaysia, sondern aus Südamerika und Westafrika.

FAIRTRADE-Palmöl

Das steigende Bewusstsein der Konsumenten hat eine weitere nachhaltigere Alternative für Palmöl entstehen lassen, die allen voran für fair gehandelte Produkte verwendet wird. Das Danieama Sustainable Palm Oil Project wurde von Dr. Bronner, einem erfolgreichen Hersteller von Naturseifen und natürliche Körperpflegeprodukte aus den USA, in Ghana initiiert.

Zwar wird das Projekt extern geprüft, FAIRTRADE-Palmöl gibt es aber noch nicht. Das Projekt liefert somit organisch-biologisches Palmöl unter den Bedingungen des Fairen Handels. Angebaut werden die Ölpalmen von organisierten Kleinproduzenten. Die Verarbeitung zu Öl erfolgt in einer Presse vor Ort.

Das Palmöl dieses Kleinbauernprojekts, namens Serendipalm, wird in Österreich vom Unternehmen EZA Fairer Handel zur Herstellung von Schokoaufstrichen und –riegeln sowie in diversen EZA-Kekssorten verwendet.

Quelle: www.nachrichten.at/

 

 

 

 
04.10.2017 Umweltausschuss einstimmig für österreichische Strategie zur Palmölreduktion


Utl.: Umweltminister Rupprechter: Österreich ist bei Erreichung der
Klimaschutzziele auf gutem Weg =

Wien (PK) - Die österreichischen Maßnahmen zum Klimaschutz thematisierte der Umweltausschuss des Nationalrats in seiner letzten Sitzung in dieser Gesetzgebungsperiode. Diskussionsgrundlage waren Anträge der Grünen und der NEOS zu diesem Thema. Umweltminister Andrä Rupprechter hielt der Kritik an der bisher nicht vorgelegten Energie-und Klimastrategie der Bundesregierung entgegen, dass Österreich bei der Umsetzung der Klimaziele auf gutem Weg sei. Auch die Arbeit an der Strategie habe gute Fortschritte gemacht.

Die Grüne erheben noch weitere Forderungen, die von Schutz des Trinkwassers über die Umsetzung der Aarhus-Konvention bis zur Abkehr von der Wegwerfgesellschaft reichen. Auch ein FPÖ-Antrag befasst sich mit dem Schutz des Wassers. Die FPÖ verlangt außerdem weiterhin den Ausstieg aus der Kohleverstromung und aus dem Euratom-Vertrag. Der Großteil der Anträge war von der Ausschussmehrheit schon zumindest einmal vertagt worden. Auch diesmal wurden fast alle Anträge vertagt. Einhelligkeit herrschte aber einmal mehr beim Thema Palmöl. Ausgehend vom Antrag der Grünen dazu fassten die fünf Fraktionen eine gemeinsame Entschließung, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, eine nationale Strategie zur Reduktion des Einsatzes von Palmöl zu entwickeln. Der Antrag der Grünen zu diesem Thema gilt damit als miterledigt.

Grüne fordern konsequente Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens

Der Forderung nach Umsetzung des Klimaschutzabkommens von Paris will die Umweltsprecherin der Grünen, Christiane Brunner, mit zwei Anträgen Nachdruck verleihen. Das Ziel des Abkommens, die Treibhausgase bis 2050 um 95% im Vergleich zu 1990 zu reduzieren, soll durch eine lineare Reduktionskurve erreicht werden. Das Bundesklimaschutzgesetz (KSG) sollte laut Brunner dementsprechend im Fünf-Jahres-Takt erweitert und an die aktuellen Ziele für 2020 angepasst werden (2217/A). Als Sofortmaßnahmen zur Umsetzung des Klimaabkommens verlangt Brunner außerdem einen verursachergerechten Sanktionsmechanismus zwischen den Ressorts und den Bundesländern, eine ökologische Steuerreform, den Ausbau der Fernwärme mit erneuerbaren Energien sowie eine Novellierung des Ökostromgesetzes (1499/A(E)).

Ausschussvorsitzende Christiane Brunner (G) erklärte, die Forderungen der Grünen seien nach wie vor aufrecht, der Umweltminister sei leider säumig geblieben. Eine tatsächliche Reduzierung der Treibhausgase sei in Österreich jedenfalls bisher nicht gelungen. Die nächste Legislaturperiode ist aus ihrer Sicht für die Umsetzung der Klimaschutzziele entscheidend. Wenn dies nicht gelinge, drohe auch dem Standort Österreich ernsthafter Schaden, warnte Brunner. Sie erhielt Unterstützung von Abgeordnetem Wolfgang Pirklhuber (G), der sagte, die Erreichung der Klimaziele sei nichts weniger als eine Überlebensfrage für die Menschheit. NEOS-Abgeordneter Michael Bernhard sah ebenfalls Versäumnisse des Umweltministers bei seiner Verpflichtung, auf die anderen Ressorts entsprechenden Druck zur Realisierung des angekündigten Klima- und Energiepakets auszuüben. Auch die SPÖ-Abgeordneten Klaus Uwe Feichtinger und Harry Buchmayr bedauerten es, dass in dieser Legislaturperiode die für die Umsetzung der Klimaabkommen notwendige Klima- und Energiestrategie nicht vorgelegt wurde. In Ermangelung dieser Strategie bleibe dem Ausschuss nur die Vertagung der Anträge, befand Buchmayr.

Umweltminister Andrä Rupprechter vertrat die Auffassung, dass Österreich bei der Umsetzung der Klimaschutzziele auf gutem Weg sei. Es stimme zwar, dass der Ausstoß von Treibhausgasen seit Beginn der 1990er Jahre nur geringfügig gesenkt werden konnte. Man dürfe dabei aber nicht vergessen, dass im gleichen Zeitraum das österreichische BIP um 61% gestiegen ist. Zwischen 2005 und 2015 seien die Emissionen sogar um 15% gesunken, was nicht zuletzt den Maßnahmen für thermische Sanierungen zuzuschreiben sei. Österreich habe von 2013 bis 2015 seine Obergrenzen ohne Zukauf von Zertifikaten einhalten können. Die Arbeit an der Energie- und Klimastrategie sei gut vorangegangen. Er zweifle nicht daran, dass die nächste Bundesregierung Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele festlegen werde, sobald auf europäischer Ebene Rahmenziele vereinbart worden sind.

NEOS: Österreich soll Umwelttechnologien fördern und Umweltschutz-Musterland bleiben

Die NEOS sehen die Wirtschaft als die maßgebliche Kraft im Klimaschutz. Die Politik habe daher Österreichs Umweltwirtschaft im internationalen Wettbewerb mit einem Maßnahmenpaket zu unterstützen, fordert NEOS-Abgeordneter Michael Bernhard (1643/A(E)). Österreich sei zwar "Umweltmusterland oder Vorzeigeland" dank seiner guten Lebensqualität, des nachhaltigen Tourismus und der ressourceneffizienten Industrie. Um diesen Status aufrecht zu erhalten und den einhergehenden Verpflichtungen nachzukommen, brauche es die Umsetzung und Einhaltung der bestehenden EU- und internationalen Verträge, wie etwa der COP21-Beschlüsse von Paris. Er fordert zudem bis 2018 die Vorlage von Ausstiegsszenarien aus fossilen Energieträgern bis zum Jahr 2050 (2198/A(E)).

FPÖ: Kein Strom mehr aus Kohle

Nochmals auf der Tagesordnung stand ein Antrag von FPÖ-Abgeordnetem Norbert Hofer nach einem Ausstieg aus der Kohleverstromung (566/A(E)). Umweltminister Andrä Rupprechter unterstrich, dass die Gewinnung von Strom aus Kohle in Österreich in wenigen Jahren auslaufen werde. Damit sei Österreich anderen Ländern, wie etwa Deutschland, wo man noch bis 2045 an der Kohle festhalten wolle, weit voraus. - Wie die zuvor diskutierten Anträge zum Thema Klimaschutz wurde auch dieser mehrheitlich vertagt.

Parteienkonsens über Strategie zur Reduktion von Palmöl

In Sachen Palmöl ziehen nun alle Fraktionen an einem Strang. Ausgehend von einer Initiative der Grünen (2296/A(E)), die nunmehr als miterledigt gilt, einigten sich SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne und NEOS auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag, der die Bundesregierung zur Erarbeitung einer Palmölreduktionsstrategie aufruft. So sollen im Rahmen der öffentlichen Beschaffung Alternativen zu palmölhaltigen Stoffen geprüft werden, bei Futtermitteln ist Palmölfreiheit anzustreben. Weitere Forderungen sind die Streichung der steuerlichen Begünstigung für Treibstoffe aus Palmöl sowie eine möglichst umfassende Reduzierung von Palmöl in allen Gütern des täglichen Gebrauchs.

Klaus Uwe Feichtinger (S) und Johann Höfinger (V) zeigten sich erfreut über die fraktionsübergreifende Einigkeit, wobei der ÖVP-Umweltsprecher nun vor allem auch an die KonsumentInnen appellierte, sich für palmölfreie Produkte zu entscheiden. Grünen-Agrarsprecher Wolfgang Pirklhuber sprach von einem positiven Signal für Österreichs Landwirtschaft und würdigte überdies auch den fraktionslosen Abgeordneten Leopold Steinbichler, der mit zahlreichen Anträgen und Debattenbeiträgen das Thema Palmöl ins Parlament gebracht hatte.

Opposition verlangt Sicherheit für heimischen Wasserversorgung

Der Klimawandel ruft die Grünen beim Thema Wasserversorgung auf den Plan: Christiane Brunner warnt vor drohenden Engpässen als Folge von Hitze- und Dürreperioden und sieht zugleich Nutzungskonflikte zwischen Trinkwasser und landwirtschaftlicher Bewässerung auf Österreich zukommen. In einem Entschließungsantrag (2290/A(E)) mahnt die grüne Umweltsprecherin eine vorausschauende Wasserstrategie ein, wobei es ihr vor allem um eine umfassende Bedarfserhebung auf Basis konkreter Daten geht. Zudem appellieren die Grünen an die Bundesregierung, mehr Mittel für die ökologische Sanierung von Gewässern bereitzustellen (1337/A(E)).

Die Sorge um die heimische Wasserversorgung bewegt auch die Freiheitlichen, deren Umweltsprecher Walter Rauch wiederum dem Zugriff von Spekulanten und Konzernen auf das österreichische Wasser einen Riegel vorschieben möchte. Die Wasserrechte sollten genauso wie die öffentliche Daseinsvorsorge in der Verfassung abgesichert werden, heißt es im zentralen Ansatz seiner Initiative (1713/A(E)).

Die drei Anträge wurden mehrheitlich vertagt, zumal die Regierungsparteien noch die Auswirkungen bereits laufender Projekte zum Thema Wasser abwarten wollen.

Grüne pochen auf gänzliche Umsetzung der Aarhus-Konvention

In einem eigenen Gesetzesantrag (2223/A) drängen die Grünen darauf, ergänzende Rechte von Umweltorganisationen und Privatpersonen bei Umweltverfahren in der österreichischen Rechtsordnung zu verankern. Ziel ist dabei die vollständige Umsetzung der Aarhus-Konvention, die in Umweltangelegenheiten den Zugang zu Informationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten regelt.

Auch hier entschied der Ausschuss mehrheitlich auf Vertagung. Es stehe noch ein entsprechendes Vorabentscheidungsverfahren aus, argumentierte Maria Theresia Fekter (V).

Grüne wollen Langlebigkeit von Produkten fördern

"Stopp dem Wegwerfwahn" lautet die Devise, unter der die Grünen Maßnahmen zur Förderung der Langlebigkeit von Produkten urgieren (1551/A(E)). Christiane Brunner und Barbara Neuroth geben dabei zu bedenken, dass Geräte heute kaum noch repariert werden können, und kritisieren insbesondere den vorsätzlichen Einbau von Schwachstellen zur Verkürzung der Lebensdauer.

Martina Diesner-Weis (V) erinnerte an das Kreislaufwirtschaftspaket aus dem Jahr 2015, das sich bereits diesem Thema widmet, worauf der Antrag mehrheitlich vertagt wurde.

Neuerlicher FPÖ-Anlauf für Ausstieg aus Euratom-Vertrag

Die FPÖ deponierte einmal mehr ihre Forderung nach einem Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag (521/A(E)), wobei Walter Rauch argumentierte, die entsprechenden Mittel seien besser für die Förderung der Nutzung von erneuerbarer Energie einzusetzen. Es sei auch nicht nachvollziehbar, dass Atomkraftwerke aus öffentlichen Geldern gefördert werden, wo doch die Mehrzahl der EU-Staaten AKW-frei sei.

Seit der letzten Vertagung dieses Antrags im Jahr 2015 habe es nicht Neues gegeben, hielt ÖVP-Mandatar Johann Rädler fest und gab damit den Grund für die abermalige Vertagung. (Schluss) sox/hof

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